Durch die Rechtsform werden die juristischen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft festgelegt, die Rechtsgeschäfte in irgendeiner Form durchführen soll. In der Regel wird die Rechtsform im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der zum Teil auch mündlich geschlossen werden kann (wie zum Beispiel bei der GbR). Die Rechtsform bestimmt insbesondere Haftungsfragen der einzelnen Gesellschafter, ebenso wie die Frage, ob eine Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. (beispielsweise eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft).

Der Gesetzgeber hat rechtliche Normen festgelegt, die eingehalten werden müssen, bevor eine Gesellschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen kann, bzw. als solche betrieben werden darf. Insbesondere die Höhe des Grundkapitals, sowie Anzahl und Verpflichtungen der einzelnen Gesellschafter sind hier von besonderer Bedeutung, wobei diese Fragen hauptsächlich für die involvierten Gesellschafter selbst von gesteigertem Interesse sind. So haftet bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit der vollen Höhe seines Privatvermögens. Eine Beschränkung dieser Haftungspflicht tritt erst bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH, auf.

Der Gesetzgeber hat für Kapitalgesellschaften, für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person haftet, eine Publizitätspflicht angesetzt, die diesen Unternehmen eine Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses auferlegt. Hiervon sind wohl hauptsächlich Aktiengesellschaften betroffen.

Das deutsche Recht kennt weit mehr Rechtsformen, als solche, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. So gilt zum Beispiel der eingetragene Verein als eigene Rechtsform. Es dürfen auch Rechtsgeschäfte im Namen eines eingetragene Vereins abgewickelt werden (juristische Person). Weitere Beispiele wären private und öffentliche Stiftungen, Rundfunkanstalten, Körperschaften (Gebietskörperschaften, Universitäten), Kommunalunternehmen und Genossenschaften.

Tatsächlich findet sich für jeden Fall, wo sich mehrere Personen (ob juristisch oder natürlich) zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, eine passende Rechtsform. Dies scheint Ausdruck der Vereinigungsfreiheit zu sein, die das deutsche Grundgesetz den Bürgern zugesteht. Die Masse an denkbaren Gründen zur Vereinigung erfordert demnach viele verschiedene Typen von Gesellschaften. Dennoch gelten Gewerkschaften und politische Parteien wiederum als besondere Rechtsformen. Auch kennt das deutsche Gesellschaftsrecht einige Sonderformen, die zwar nicht mehr errichtet aber durchaus noch betrieben werden, also historisch bedingt sind (wie beispielsweise die Kolonialgesellschaft oder die Bergrechtliche Gesellschaft).